Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Wir informieren Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten wenn Sie Arbeitgeber  oder Arbeitnehmer sind.

Wir sagen Ihnen, was im im neuen Beschäftigtendatenschutzgesetz steht und was Sie beachten müssen, bevor Sie eine Videoüberwachung installieren.

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Kameras zum Schutz der Arbeitnehmer :     Die Videokamera schützt die Kassierin

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  • Schutz vor Wechselgeldbetrügern



Als Unternehmer haben Sie nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 3 Abs. 1, §§ 5 und 6 siehe letzte Textseite) Sicherheit und Gesundheits -
schutz der Beschäftigten zu verbessern.

§ 3
Grundpflichten des Arbeitgebers

(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter
Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

Quelle BGHW