BTE mahnt mangelnden Datenschutz bei Videoüberwachung

Für jeden Laden mit einer Videoüberwachung ist ein Datenschutzbeauftragter vorgeschrieben.

Der Bundesverband des deutschen Textileinzelhandels (BTE) warnt alle Unternehmen vor einem zu nachlässigen Umgang mit dem Datenschutz. Es drohen bei Nichteinhaltung Bußgelder im vier- bis fünfstelligen Bereich. Zudem wird vor vor unseriösen Anwälten gewarnt, die Kontrollanrufe tätigen, um anschließend kostenpflichtige Abmahnungen zu verschicken.

Die seit dem 1. September 2009 geltende Richtlinie schärft die gesetzlichen Anforderungen an den Schutz von Mitarbeiter- und Kundendaten und wurde seitdem von den Datwnschutzbehörden nach BTE-Informationen vor allem im Mittelstand nicht regelmäßig kontrolliert.

So sei vielfach unbekannt, dass jedes Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss,
wenn im Geschäft eine Videoüberwachung vorhanden ist oder mindestens zehn Personen inklusive Inhaber und Geschäftsführer im gesamten Unternehmen mit automatisierter Datenverarbeitung beschäftigt sind. Dazu zählen auch Mitarbeiter, die an der Kasse Zahlungen mit elektronischem Lastschriftverfahren, Electronic Cash oder Kreditkarte abwickeln.

Da der Beauftragte wegen möglicher Interessenkollision weder als Inhaber und Gesellschafter noch in leitender Funktion im Unternehmen tätig sein darf, müssen Unternehmen meist eine externe Lösung suchen.

Hinzu kommt, dass viele Unternehmen laut BTE nicht wissen, dass sie ein Datenschutzmanagement einrichten, ein datenschutzrechtliches Verfahrensverzeichnis sowie eine Dokumentation in Form eines Datenschutzhandbuches erstellen müssen. Sie sollen Mitarbeiter über den richtigen Umgang mit Daten unterrichten und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichten.