Die Zukunft der Videoüberwachung für Arbeitnehmer
Die Bundesregierung hat am 25. August 2010 den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes auf den Weg gebracht, mit dem die
Datenerfassung und Datenverarbeitung durch den Arbeitgeber während eines Arbeitsverhältnisses geregelt werden soll. § 32 f BDSG soll dann Bestimmungen
enthalten über die Videoüberwachung. Danach ist eine für Betroffene erkennbare Videoüberwachung nur erlaubt, wenn einer der im Gesetz genannten Gründe
vorliegt, die Videoüberwachung zur Wahrnehmung wichtiger betrieblicher Interessen erforderlich und verhältnismäßig ist.